Vorwort
Seit langem schon wird das Fehlen einer brauchbaren zitierfähigen Edition des Sächsischen
Weichbilds mit Glosse als ein schmerzliches Desiderat der germanistischen Rechtsgeschichte
empfunden. Notgedrungen muß bis heute für Forschungen zum glossierten Weichbild auf
die – wegen gravierender editorischer Mängel unbefriedigende – Ausgabe Alexander v.
Daniels’ und Franz v. Grubens von 1858 zurückgegriffen werden.
Nach dem planmäßigen Auslaufen der Arbeitsstelle „Monumenta Germaniae Historica (Sachsenspiegel-Glossen)“
an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, die im Rahmen des Akademienprogramms
der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 2023 gefördert
worden war und in diesem Förderzeitraum mehrere historisch-kritische Ausgaben der
Glossen, d. h. juristischen Kommentare, zum Land- und zum Lehnrecht des wohl berühmtesten,
vielleicht auch ältesten deutschen Rechtsbuches – dem um 1225 von Eike von Repgow
verfaßten Sachsenspiegel – vorlegen konnte, entschloß sich der Unterzeichnete, ermuntert
von Freunden und Kollegen, insbesondere der MGH-Zentrale in München, einen Antrag
bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einzureichen, dessen Gegenstand die
Vorbereitung und Vollendung einer zitablen Ausgabe des glossierten Weichbilds sein
sollte. Der im Januar 2023 eingereichte Projektantrag wurde am 3. August 2023 positiv
beschieden.
Das Sächsische Weichbild und der Sachsenspiegel sowie ihre jeweiligen Glossierungen
gehören neben anderen Quellen zu einem über einen längeren Zeitraum hinweg, vor allem
im 12.–14. Jahrhundert entstandenen großen Quellenkomplex, der quellenkundlich bis
in seine letzten Verästelungen noch immer nicht vollständig erfaßt ist und den man
heute etwas unscharf mit dem Begriff „sächsisch-magdeburgisches Recht“ bezeichnet.
Dieses durch die Symbiose von Sachsenspiegel und Magdeburger Recht entstandene sächsisch-magdeburgische
Recht hatte im späten Mittelalter und in der Frühneuzeit einen enormen Einfluß weit
über die Grenzen seiner territorialen elbostfälischen Provenienz hinaus ausgeübt,
indem es die Rechtsordnungen Ostmittel- und Osteuropas entscheidend mitprägte. Seiner
Erforschung widmete sich an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig
von 2004–2020 das Forschungsprojekt „Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles
Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas“.
Das Landrecht und das Lehnrecht des Sachsenspiegels sowie das Sächsische Weichbild
sind, nicht zuletzt durch ihre Charakterisierung als Kaiserrecht sowie ihre seit dem
14. Jahrhundert vorgenommenen Glossierungen, sehr eng miteinander verbunden, so daß
man geradezu von einer Trias des Sächsischen Rechts sprechen kann. Seinen Ausdruck
findet dieses dreifaltige Nahverhältnis überlieferungsgeschichtlich auch in den Inkunabeln
und den Drucken des 16. Jahrhunderts.
In den folgenden Jahrhunderten konzentrierten sich die Forschungsbemühungen mehr auf
den Text des Sachsenspiegels – und auch hier mit beträchtlichem Unterschied zwischen
Land- und Lehnrecht zugunsten des ersteren – denn auf den des Weichbilds; die Glossen
aller drei Rechtsbücher erfuhren mehr oder weniger gleichermaßen eine eher stiefmütterliche
Behandlung. Wurden im 19. Jahrhundert wenigstens mehrere Versuche gestartet, den Text
des Weichbilds (ohne Glosse) zu edieren, deren Ergebnisse freilich schon den Zeitgenossen
fragwürdig erschienen, und vom Weichbild mit Glosse nur die oben erwähnte (ebenso
fragwürdige) Ausgabe von 1858 veranstaltet wurde, waren im 20. Jahrhundert keinerlei
diesbezügliche Aktivitäten zu erkennen.
Diesem Mangel möchte die vorliegende Edition abhelfen. Anders aber, als bei den Monumenta
sonst guter Brauch, konnte diesmal aus Zeitgründen nicht die gesamte Breite der Überlieferung
berücksichtigt werden. Von den 20 (vielleicht 21, zuzüglich einer Abschrift) noch
vorhandenen vollständigen (bzw. annähernd vollständigen) Handschriften, von denen
einige überhaupt immer noch ihrer eingehenden Untersuchung harren, wurden zwei Handschriften
für die Edition des Sächsischen Weichbildrechts mit Glosse herangezogen: Zum einen
als Leithandschrift ein Berliner Codex (Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz,
Ms. germ. fol. 389 = Sigle B), den bereits v. Daniels/v. Gruben ihrer Ausgabe von
1858 zugrundegelegt hatten; zum andern zur Besserung von verderbten Stellen, Textausfällen
u. ä. in B ein Leipziger Manuskript (Universitätsbibliothek, Ms 1111 = Sigle L). Möge
die Ausgabe trotz dieser Beschränkung ihren Benutzern hilfreich sein und zu weiteren
Forschungen anregen!
Abschließend sei der angenehmen Pflicht der Danksagung Genüge getan: Bernd Posselt
(MGH München) hat sich der Mühe unterzogen, der digitalen Ausgabe ein „Gesicht“ zu
geben, wofür ihm sehr zu danken ist. Die Gesamtbetreuung des Titels oblag Horst Zimmerhackl
(MGH München), dessen guten Rates und tätiger Hilfe sich der Unterzeichnete jederzeit
gewiß sein konnte. Meinem ehemaligen Leipziger Kollegen Stefan Petersen (MGH München)
danke ich für vielfältige Hilfe, nicht zuletzt in seiner ebenso bereitwillig wie selbstlos
übernommenen Rolle als helfender Faden durch das Labyrinth der DFG-Antragstellerei.
Den Bibliotheken in Berlin (SBB–PK) und Leipzig (UB) danke ich für die Bereitstellung
ihrer Textzeugen und die Veröffentlichungsgenehmigungen. Und zu guter Letzt danke
ich der DFG für die mir gewährte dreijährige Förderung.
Leipzig, im Juni 2026Frank-Michael Kaufmann